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   VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16 (https://dejure.org/2016,32916)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2016 - 44-IV-16 (https://dejure.org/2016,32916)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2016 - 44-IV-16 (https://dejure.org/2016,32916)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Die von dem Landgericht vertretene Rechtsauffassung widerspreche daher dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2007 (XI ZB 38/05).

    Die entscheidende Frage, ob es für den Anfall der Terminsgebühr schon genüge, wenn der Prozessbevollmächtigte der Gegenseite die Anfrage nach einer grundsätzlichen Einigungsbereitschaft entgegennehme und deren Weiterleitung an den Mandanten zusage, habe das Gericht nicht erörtert, insbesondere habe es den in Divergenz zu der angegriffenen Entscheidung stehenden Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2007 (XI ZB 38/05) nicht in Erwägung gezogen.

    Dieser Beschluss setze sich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2007 (XI ZB 38/05) auseinander.

    Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) und des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), weil das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde nicht zulasse und hierbei die behauptete Divergenz seiner Entscheidung zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2007 (XI ZB 38/05) nicht zur Kenntnis genommen habe.

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • OLG Dresden, 16.05.2008 - 3 W 409/08

    Erfallen der außergerichtlichen Terminsgebühr bei Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Das Oberlandesgericht trage mit seinem Verweis auf seine ständige Rechtsprechung unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 16. Mai 2008 (NJW-RR 2008, 1667 ff.) den gebotenen Anforderungen hinreichend Rechnung.

    Das Beschwerdevorbringen zeigt ebenfalls nicht auf, aus welchen Gründen das Oberlandesgericht verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen sein soll, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2007 zu zitieren, obwohl es zu dem notwendigen Umfang einer telefonischen Besprechung sowohl ausdrücklich als auch durch Verweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 16. Mai 2008 (NJW-RR 2008, 1667 ff.) Stellung genommen hat.

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 82-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 82-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 82-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 82-IV-15; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

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